Datenschutzerklärung

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Die Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Hierzu zählen auch die Gesundheits- und Pflegeassistenten. Darunter fallen beispielweise Tätigkeiten wie:
  • moderne Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Kompressionstherapie
  • Medikamentengabe oder das Stellen der Medikamente
  • Dekubitus Behandlung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung als auch die Insulingabe.
  • Infusionstherapien
  • Operationsnachsorge
  • Stomaversorgung
  • Port Versorgung
  • Parenterale Ernährung
  • Und vieles mehr
Im Prinzip bieten wir nahezu alles an, was die medizinische Versorgung hergibt.

Wann ist eine Behandlungspflege notwendig?

Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, kommt die examinierte Pflegekraft ins Haus.

Krankenhausvermeidungspflege

Manchmal verordnet ein Mediziner die Behandlungspflege, wenn sich durch die medizinische Versorgung zu Hause der Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt. In diesem Fall spricht man von Krankenhausvermeidungspflege.

Kosten und Dauer der medizinischen Behandlungspflege

Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt vollständig die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt: Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend begründet werden.
  • Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer Pflegedauer, die diesen Zeitraum überschreitet, dann wird der Medizinische Dienst (kurz: MD, früher bekannt als MDK) eingeschaltet. Eventuell erhält der Patient dann einen Pflegegrad (bis zu sechs Monate).
Bei weiteren Fragen, wenden sie sich gerne an unser Team. Wir beraten und helfen ihnen gerne!

Durchführung einer Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Professionelle Pflege

“Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.” (ICN-Definition von Pflege) Mit einem ambulanten Pflegedienst nach SGB XI erhalten Sie eine umfassende Unterstützung bei der Grundpflege. Durch die häusliche Pflege wird den Betroffenen ein Umzug beispielweise in eine Pflegeeinrichtung erspart und ein selbstbestimmtes Leben trotz gesundheitlicher bedingter Einschränkungen gefördert. Ein Pflegedienst nach SGB XI sichert die Grundpflege Ihrer Angehörigen und entlastet Sie sowie ihre Angehörigen im Alltag. So können sich ihre Angehörigen weiterhin Ihrem Beruf nachgehen und sich um die alltäglichen Dinge im Leben kümmern, wie etwa die Erledigung der Einkäufe. Die häusliche Pflege wird in diesem Fall von den Pflegekräften des Pflegedienstes übernommen. So wissen Sie zu jeder Zeit, dass Sie oder Ihr Angehöriger in den besten Händen ist und ihm die Betreuung zuteil wird, die er benötigt. Mit einem Pflegedienst nach SGB XI erhalten pflegebedürftige Angehörige die Pflege und Betreuung, die Sie im Alltag benötigen. Hierzu gehören folgende Inhalte:
  • Hilfe bei der Körperpflege
    • Waschen
    • Duschen
    • Baden
    • Mund- und Zahnpflege
    • Rasieren
    • Kämmen
    • Darm- und Blasenentleerung
  • Mobilisieren und Aktivieren
    • Lagern / Betten
    • Bett machen und richten
    • Mobilisation
    • Gehen / Stehen (Transferübernahme)
    • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
    • Transport und Begleitung zum Arzt
    • Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    • Frühstück
    • Abendbrot
    • Zwischenmahlzeiten
    • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
    • Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Essen und Trinken
    • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
  • An- und Auskleiden
    • Hilfestellung oder komplette Übernahme beim An- und Auskleiden
    • Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Aussuchen von wettergerechter und passender Kleidung
Bei weiteren Fragen, wenden sie sich gerne an unser Team. Wir beraten und helfen ihnen gerne!