Leistungen

Leistungen

GRUNDPFLEGE UND VERSORGUNG NACH SGB XI UND SGB XII

Wir sind ein ambulanter Pflegedienst und arbeiten nach dem Gesellschafterprinzip. Im Rahmen einer GmbH versorgen mehrere Gesellschafter (zum Beispiel ex. Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Altenpfleger/innen) ihre Kunden selbständig innerhalb eines kleinen Teams.

Körperpflege

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Mund- und Zahnpflege
  • Rasieren
  • Kämmen
  • Darm- und Blasenentleerung

Zubereitung und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme

  • Zubereitung einer warmen Mahlzeit
  • Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
    • Frühstück
    • Abendbrot
    • Oder einer Zwischenmahlzeit
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
    • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
    • Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Essen und Trinken
    • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme

Mobilität

  • Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Lagern / Betten
    • Bett machen und richten
    • Lagerung
    • Mobilisierung
  • An- und Auskleiden
    • Hilfestellung oder komplette Übernahme beim An- und Auskleiden
    • Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Aussuchen von wettergerechter und passender Kleidung
  • Gehen / Stehen (Transfer)
  • Treppensteigen
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Transport und Begleitung zum Arzt
  • Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen, bügeln und zusammenlegen der Wäsche und Kleidung
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Einkaufen

BEHANDLUNGSPFLEGE NACH SGB V

  • Blutzuckermessung
  • Blutdruckmessung
  • Injektionen
  • Infusionen
  • Katheterpflege
  • Wundversorgung
  • Port – System Versorgung
  • Parenterale Ernährung
  • Stomaversorgung
  • Verbände und Kompressionsverbände
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

  • Übernahme der Pflege bei Abwesenheit der pflegenden Angehörigen
  • Vermittlung von Dienstleistungen aller Art, wie eine Hilfe im Garten oder beim Zusammenbau der Möbel
  • Übernahme der Nachsorge nach Ihrem Krankenhausaufenthalt
  • Durchführung einer Pflegegradberatung sowie einer MDK – Begleitung
  • Sicherung Ihrer Alltagskompetenz durch eine Demenzbetreuung
  • Durchführung einer Pflegeberatung nach §37 SGB XI

ZUSÄTZLICHE BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN
NACH §45b SGB XI

Organisatorisches

Korrespondenz mit Behörden und anderen Instanzen

  • Hilfestellung oder volle Übernahme beim Zusammenstellen, Übersetzen sowie Verschicken von Schriftstücken bei Schriftwechsel
  • Hilfestellung und / oder volle Übernahme bei telefonischer Kommunikation, Email oder Fax
  • Begleitung und Transport zu Terminen

Organisation und Begleitung bei Krankenhauseinweisungen

  • Organisation der Einweisung im Vorfeld durch Kontakt mit dem behandelnden Arzt
  • Organisation und Umgestaltung von bestehenden Terminen des Patienten auf den Krankenhausaufenthalt ausgerichtet
  • Information der Angehörigen und ggf. Betreuer
  • Packen der Tasche
  • Kontrolle der Wohnung: Abschaltung der Elektrogeräte, Entsorgung des Abfalls
  • Empfang des Transportes
  • Abschließen der Haustür
  • Begleitung und Übersetzung während des Transportes
  • Übergabe der erforderlichen Unterlagen (Überleitungsbogen)
  • Begleitung und Übersetzung bei Neuaufnahme im Krankenhaus

Organisation und Begleitung bei Krankenhausentlassung

  • Kontaktherstellung mit dem Krankenhaus, dem Patienten, den Angehörigen und oder Betreuer zur Abklärung des Entlassungstermins
  • Kontaktherstellung zu den behandelnden Ärzten
  • Stellen von erforderlichen Anträgen im Vorfeld
  • Einkaufen von Lebensmittel und Getränken im Vorfeld
  • Empfang des Patienten in der Häuslichkeit und das Aufschließen der Wohnung
  • Aushändigung des Entlassungsbriefes an den Hausarzt
  • Organisation, Übersetzung, Hilfestellung oder volle Übernahme bei der Antragstellung bei der Pflegekasse
  • Beratung und Aufklärung über etwaige Leistungen
  • Anforderung und Hilfestellung oder volle Übernahme bei der Antragstellung und Übersendung
  • Hilfestellung oder volle Übernahme bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen

Häusliche Entlastung und Betreuung

Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung

  • Beratung und Aufklärung über erforderliche Umbaumaßnahmen
  • Kontaktaufnahme und Terminabstimmung zur Beratungsstelle
  • Hilfestellung oder volle Übernahme bei der Antragstellung zur Kostenübernahme, Einholen von Kostenvoranschlägen
  • Anwesenheit und Übersetzung bei Gesprächen mit Beratungsstellen
  • Anwesenheit und Übersetzung bei Durchführung von entsprechenden Maßnahmen

Haushaltsnahe Unterstützung

  • Reinigen der Wohnung (nicht nur des allgemein üblichen Lebensbereichs)
  • Handwerkliche Hilfen, die keinen Fachdienst erfordern (Wechseln von Glühlampen, Umstellen der Möbel, Aufhängen von Lampen, Bildern, etc.)
  • Briefkastenservice (Post holen und / oder Hilfe bei der Durchsicht und / oder Übersetzung)
  • Versorgung der Haustiere (Füttern, Reinigen von Tierkäfigen und Tiertoiletten, Ausführen der Tiere, Begleitung zum Tierarzt)
  • Keller- und Flurreinigung
  • Fahrdienste
  • Verpflegung
  • Pflanzen gießen und pflegen
  • Entrümpelung (keine Haushaltsauflösungen)
  • Botengänge
  • Einkäufe

Alltagsbegleitung

  • Gemeinsame Arztbesuche
  • Gemeinsame Besuche von religiösen Einrichtungen
  • Gemeinsame Besuche sozialer Natur, wie Kinobesuch, Besuch einer Bücherhalle, Besuch eines Zoos, Besuch eines Frisörs
  • Gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof
  • Gemeinsamer Spaziergang
  • Begleitung zur Ausübung eines Freizeitangebotes oder Hobbys

Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme zweckmäßiger Beschäftigungen

  • Handarbeiten wie das Nähen, Stricken, Häkeln, Basteln
  • Gartenarbeit
  • Gesellschaftsspiele

Auf stundenweise basierte Verhinderungspflege

  • Unterstützung bei einer kurzen Abwesenheit der pflegenden Angehörigen z. B. um einen Arzttermin wahrzunehmen oder für eine kurze Auszeit zum Ausspannen
  • Vermeidung von Gefahrensituationen in Abwesenheit der Pflegeperson bei vorliegender Eigen- oder Fremdgefährdung

Sicherungsanruf / Sicherungsbesuch

  • Ein Telefonat mit dem Patienten zur vereinbarten Uhrzeit zur Rückversicherung und Abklärung des Zustandes des Patienten
  • Ein Hausbesuch mit dem Patienten zur vereinbarten Uhrzeit zur Rückversicherung und Abklärung des Zustandes des Patienten
Pflegebegleitung
  • Unterstützung der pflegenden Angehörigen bei der Betreuung

Hilfestellung oder volle Übernahme bei Kontaktaufnahme, Kommunikation und Übersetzung bei erforderlicher Heimaufnahme

  • Gemeinsames Aussuchen und Besichtigen von stationären Pflegeeinrichtungen
  • Gemeinsames Organisieren und Wahrnehmen von Terminen vor der Aufnahme
  • Hilfestellung oder volle Übernahme und Übersetzung bei Antragstellungen

Entspannende Aktivität zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftsfähigkeit

  • Balance- und Bewegungsübungen (Gymnastik, Tänze, Spiele)
  • Übungen zum Gedächtnistraining ( Fotoalben anschauen, Biographie zusammen durchsprechen, Memory spielen)
  • Musizieren, Malen, Basteln

Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung

  • Lesen und Vorlesen aus Büchern, Briefen, Tageszeitungen
  • Erinnerungsübungen (Ansehen von Fotos, Singen von Liedern, besondere Tagesabläufe, wie Ausflüge oder einprägende Ereignisse durchsprechen)

Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen

  • Gemeinsames Einräumen des Kleiderschrankes
  • Gemeinsame Terminplanung
  • Gemeinsames Spülen, Abtrocknen, Staubwischen
  • Gemeinsames Einkaufen
  • Gemeinsame Tagesplanung & -strukturierung
  • Gemeinsames Zubereiten von Mahlzeiten

ABC -Pflegedienst GmbH und Pflegesachleistungen

Was macht  ABC- Pflegedienst GmbH?

Der ABC- Pflegedienst GmbH unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
  • häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.

Der ABC- Pflegedienst GmbH ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Was sind ambulante Pflegesachleistungen und wie hoch sind diese?

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat). Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:

Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden, um Unterstützung zu erhalten. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag jedoch nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden, also zum Beispiel für die Unterstützung beim morgendlichen Waschen. Hierfür stehen vielmehr die oben genannten Sachleistungen zur Verfügung. In Pflegegrad 1 hingegen darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwendet werden.

Welche Wahlmöglichkeiten haben Pflegebedürftige?

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung und Zusammenstellung des von ihnen gewünschten Leistungsangebots in der häuslichen Pflege. Sie sind vom Pflegedienst vor Vertragsschluss und zeitnah nach jeder wesentlichen Veränderung durch einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen Kosten ihrer konkret beabsichtigten Leistungsinanspruchnahme zu informieren. Dadurch bleibt die Gestaltungsmöglichkeit mit der damit verbundenen Kostenfolge für die Pflegebedürftigen im Rahmen ihres jeweiligen Pflegearrangements transparent und nachvollziehbar. Zu beachten ist, dass die Pflegedienste von den Pflegekassen zugelassen sein müssen, um Leistungen über sie abrechnen zu können.

Einen guten Überblick unter anderem über zugelassene Pflegedienste geben die Leistungs­ und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung stellen, die aber auch im Internet abrufbar sind.

Welche Möglichkeiten bietet der Umwandlungsanspruch?

Wird der Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen nicht oder nicht voll für den Bezug ambulanter Sachleistungen ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag auch verwendet werden, um eine zusätzliche Kostenerstattung für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag zu beantragen. Auf diese Weise können maximal 40 Prozent des jeweiligen ambulanten Sachleistungsbetrags umgewandelt werden.

Die Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Hierzu zählen auch die Gesundheits- und Pflegeassistenten.

Darunter fallen beispielweise Tätigkeiten wie:

  • moderne Wundversorgung
  • Verbandswechsel
  • Kompressionstherapie
  • Medikamentengabe oder das Stellen der Medikamente
  • Dekubitus Behandlung
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung als auch die Insulingabe.
  • Infusionstherapien
  • Operationsnachsorge
  • Stomaversorgung
  • Port Versorgung
  • Parenterale Ernährung
  • Und vieles mehr

Im Prinzip bieten wir nahezu alles an, was die medizinische Versorgung hergibt.

Wann ist eine Behandlungspflege notwendig?

Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung.

Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, kommt die examinierte Pflegekraft ins Haus.

Krankenhausvermeidungspflege

Manchmal verordnet ein Mediziner die Behandlungspflege, wenn sich durch die medizinische Versorgung zu Hause der Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt. In diesem Fall spricht man von Krankenhausvermeidungspflege.

Kosten und Dauer der medizinischen Behandlungspflege

Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt vollständig die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt:

Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend begründet werden.

  • Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer Pflegedauer, die diesen Zeitraum überschreitet, dann wird der Medizinische Dienst (kurz: MD, früher bekannt als MDK) eingeschaltet. Eventuell erhält der Patient dann einen Pflegegrad (bis zu sechs Monate).

Bei weiteren Fragen, wenden sie sich gerne an unser Team. Wir beraten und helfen ihnen gerne!

Durchführung einer Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Professionelle Pflege

“Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.” (ICN-Definition von Pflege)

Mit einem ambulanten Pflegedienst nach SGB XI erhalten Sie eine umfassende Unterstützung bei der Grundpflege. Durch die häusliche Pflege wird den Betroffenen ein Umzug beispielweise in eine Pflegeeinrichtung erspart und ein selbstbestimmtes Leben trotz gesundheitlicher bedingter Einschränkungen gefördert.

Ein Pflegedienst nach SGB XI sichert die Grundpflege Ihrer Angehörigen und entlastet Sie sowie ihre Angehörigen im Alltag. So können sich ihre Angehörigen weiterhin Ihrem Beruf nachgehen und sich um die alltäglichen Dinge im Leben kümmern, wie etwa die Erledigung der Einkäufe. Die häusliche Pflege wird in diesem Fall von den Pflegekräften des Pflegedienstes übernommen. So wissen Sie zu jeder Zeit, dass Sie oder Ihr Angehöriger in den besten Händen ist und ihm die Betreuung zuteil wird, die er benötigt.

Mit einem Pflegedienst nach SGB XI erhalten pflegebedürftige Angehörige die Pflege und Betreuung, die Sie im Alltag benötigen.

Hierzu gehören folgende Inhalte:

  • Hilfe bei der Körperpflege
    • Waschen
    • Duschen
    • Baden
    • Mund- und Zahnpflege
    • Rasieren
    • Kämmen
    • Darm- und Blasenentleerung
  • Mobilisieren und Aktivieren
    • Lagern / Betten
    • Bett machen und richten
    • Mobilisation
    • Gehen / Stehen (Transferübernahme)
    • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
    • Transport und Begleitung zum Arzt
    • Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    • Frühstück
    • Abendbrot
    • Zwischenmahlzeiten
    • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
    • Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Essen und Trinken
    • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
  • An- und Auskleiden
    • Hilfestellung oder komplette Übernahme beim An- und Auskleiden
    • Hilfestellung oder komplette Übernahme beim Aussuchen von wettergerechter und passender Kleidung

Bei weiteren Fragen, wenden sie sich gerne an unser Team. Wir beraten und helfen ihnen gerne!

Stellenangebote

Gesellschafter/-innen

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Gesellschafter/-innen, die selbstständig und eigenverantwortlich

ihren Kundenstamm aufbauen und versorgen.

Voraussetzung ist eine mehrjährige Berufserfahrung im Pflegebereich.

Außerdem suchen wir zur Verstärkung unseres Teams examinierte Pflegekräfte in Teilzeit

oder auf geringfügigen Basis

Mitglied von BAD ev

BAD ev -Gruppe

In Deutschland und in Europa: Wir stehen unseren Kunden zur Seite. Zusammen mit starken Partnern sorgen wir für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Dabei helfen auch Töchter und Beteiligungen.